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Personalwesen

Sozialversicherungs- und Steuerbeitrage anmelden und abführen

Betriebswirt. Beratung

Steuerberatung

Zuverlässige und laufende steuerliche Beratung

Auch die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen

Existenzgründungs- und Rechtsformberatung

Rechnungswesen

LEISTUNGSSPEKTRUM

Für unsere Arbeiten bedienen wir uns der Software der DATEV eG, dem führenden Software-Anbieter auf diesem Gebiet. Bei einem Wechsel des Steuerberaters ist dadurch im Regelfall auch der problemlose Übertrag Ihrer Daten von Ihrem bisherigen Steuerberater auf uns möglich.

STEUERBERATUNG

Betriebliche Steuererklärungen

Neben der laufenden Buchhaltung und der regelmäßigen Abgabe von Voranmeldung an die Finanzverwaltung entstehen mit Ablauf des Geschäftsjahres/Kalenderjahres diverse Steuererklä-rungspflichten im betrieblichen Bereich.

 

Wir erstellen jegliche Art von betrieblichen Steuererklärungen, wie z. B. Körperschaft- ,Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.

 

 

Private Steuererklärungen

Gerne erstellen wir für Sie ihre private Steuer-erklärungen unabhängig von Umfang der Einkünfte. Egal ob Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen oder bspw. aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, wir sind Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten behilflich.

Steuerliche Beratung

Zur Abrundung unseres Leistungsspektrums Steuerberatung bieten wir Ihnen eine zuverlässige laufende steuerliche Beratung an. Gerne können Sie uns auch in Einzelfällen/Projekten kontaktieren.

 

Hierzu zählt auch die steuerliche Vertretung

im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren und der Teilnahme an Betriebsprüfungen.

"Natürlich stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es um die Gestaltung ihres Unternehmens geht. Sei es bspw. im Rahmen der erstmaligen Rechtsformwahl oder der Umwandlung ihres Unternehmens. "

Bearbeitung von Anträgen

Neben der Abgabe von Steuererklärungen können bzw. müssen in einigen Fällen gesonderte An-träge bei der Finanzverwaltung eingereicht werden. So kann bzw. muss bspw. bei Heirat oder Trennung die Steuerklasse gewechselt werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der richtigen Formulare zur Anzeige des Steuerklassenwechsels bei der Finanzbehörde.

RECHNUNGSWESEN

Finanzbuchhaltung

Gerne übernehmen wir für Sie die Finanzbuchhaltung bzw. richten diese für Sie ein. Neben den buchhalteri-schen Aufgaben, bspw. Kontieren und Verbuchen der Belege, können wir Ihnen ebenfalls betriebswirt-schaftliche Auswertungen, Kostenstellen- oder Kos-tenträgerrechnungen anfertigen.

 

Die Finanzbuchhaltung ist sowohl im klassischen Sinne mit Kontoauszügen und (physischer) Übergabe der Belege möglich als auch im Wege des digitalen Belegbuchens und dem Abruf der Kontoumsätze in elektronischer Weise. Bei der Einrichtung dieser Ver-fahren, auch bei selbstbuchenden Mandanten, sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

 

Darüber hinaus umfasst die Finanzbuchhaltung auch die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zusammenfassender Meldungen.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Es muss nicht immer ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sein. Gerne erstel-len wir für Sie die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ausgehend von der Finanzbuchhaltung durch uns oder Sie.

Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach Steuer- und Handelsrecht bzw. der Gewinnermittlung ist auf Grundlage der durch uns geführten Finanzbuch-haltung, aber auch im Falle von Fremdbuchhaltungen möglich.

 

Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Betreuung mittelständischer Unternehmen sind wir Ihnen gerne in der Erstellung von Konzernjahresabschlüssen behilflich, auch im Falle einer Erstkonsolidierung.

 

Der Jahresabschlussbericht kann vom Umfang her ganz nach Ihren Wünschen ausgestaltet werden.

 

Soweit eine Pflicht zur Offenlegung besteht, können wir diese gerne für Sie vornehmen. Darüber hinaus ist auch die Übermittlung der E-Bilanz durch uns an die Finanzverwaltung möglich.

 

 

PERSONALWESEN

Lohnbuchhaltung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet für Ihre Arbeitnehmer Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-beiträge anzumelden und abzuführen. Hierbei ist

eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Gerne nehmen wir für Sie diese Anmeldungen vor und stehen Ihnen bei Fragen rund um diese Themen mit Rat und Tat zu Seite.

Das Anfertigen und Versenden der Lohnabrechnun-gen an die Arbeitnehmer, das Erstellen einer Zah-lungsdatei, der Ausdruck von Lohnkonten etc. gehört für uns selbstverständlich zum Service mit dazu.

Auskünfte

Sofern Sie Lohnsteuer- oder sozialversicherungs-rechtliche Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Teilnahme an Prüfungen

Gerne betreuen wie Sie bzw. die Personen, die im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung teilnehmen.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Existenzgründerberatung

Speziell in der Gründungsphase eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit stellen sich viele Fragen. Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen und sind Ihnen bei der Aufnahme Ihrer Tätigkeit behilflich.

Zu einer erfolgreichen Unternehmensgründung gehören neben steuerlichen Themen ebenfalls ein Businessplan, eine Liquiditätsplanung und –vorschau sowie eine Tragfähigkeitsanalyse. Auch hier können Sie auf unsere Unterstützung zählen.

 

 

Rechtsformberatung

Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens ist nicht immer leicht. Es gibt zahlreiche Unterschiede die zu beachten sind. Wir stehen Ihnen aber nicht nur bei der erstmaligen Rechtsformwahl sondern auch bei Umstrukturierungen/Umwandlungen beratend zur Seite.

Erstellen von Auswertungen/Planungen:

Gerne erstellen wir für Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Kostenstellen- und Kostenträger-

rechnungen.

 

Darüber hinaus fertigen wir Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen an.

 

 

Hoch

 

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SCHIRNER STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

RECHBERGSTR. 23/1

71384 WEINSTADT

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